Arbeitsstunden-Regelung

Für alle aktiven männlichen und weiblichen Mitglieder ab 18 Jahre bis zum 67. Geburtstag besteht eine Verpflichtung zum Arbeitseinsatz (Stichtag 1.Mai des laufenden Jahres).

  • Von jedem Mitglied müssen 15 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr geleistet werden.
  • Neumitglieder müssen im ersten Beitrittsjahr keine Arbeitsstunden leisten. Ab dem zweiten Mitgliedsjahr gelten die auf der Homepage aufgeführten Jahresbeiträge und die zu leistenden Arbeitsstunden.
  • Termine für Arbeitseinsätze werden auf der Homepage und per E-Mail rechtzeitig bekanntgegeben.
  • Die Verantwortung über den Nachweis und die Meldung von Arbeitsstunden an den Vorstand liegt beim Mitglied.
  • Arbeitsstunden, welche bis zum 31.12. des laufenden Jahres vom Mitglied nicht nachgewiesen sind, werden mit 15,- € pro Arbeitsstunde berechnet und im Januar des Folgemonats eingezogen.
  • Arbeitseinsätze außerhalb der festgelegten Termine müssen rechtzeitig vor Beginn des Arbeitseinsatzes mit dem entsprechenden Vorstandsmitglied abgesprochen werden.
  • Der Arbeitseinsatz kann erst nach Genehmigung durch ein Vorstandsmitglied angetreten werden.
  • Für nicht abgesprochene Arbeitseinsätze kann keine Vergütung erfolgen.
  • Die Meldung von geleisteten Arbeitsstunden erfolgt über das Online-Meldeformular auf unserer Homepage an den Vorstand.

Unabhängig von dieser Regelung sind alle gemeldeten Mannschaften bis U60 für eine Woche zur Bewirtung im Vereins verpflichtet. 

 

Möglichkeiten zur Ableistung von Arbeitsstunden

 

  Möglichkeiten
  Anrechenbar
  je Einsatz
  Arbeitseinsatz auf der Tennisanlage   nach Aufwand 
  Bewirtung Vereinsheim eine Woche mit 4 Personen    15 Stunden
  Arbeitseinsatz Schloß- und Kinderfest   nach Aufwand  
  Sonstige Tätigkeiten in Absprache mit dem Vorstand        2 Stunden
  Fahrdienst bei Auswärtsspielen (Jugend)   1 Stunde
  Kuchen- oder Salatspende   1 Stunde